Stevia und die EU Bestimmungen

In der EU ist der aus den Steviablättern gewonnene Süßstoff ab dem 2. Dezember 2011 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.[16] Frankreich hatte bereits zuvor als erster EU-Staat per Dekret eine vorläufige Zulassung für Süßstoffe aus der Pflanze Stevia rebaudiana ausgesprochen.[17] Die EU-Zulassung sieht für die verschiedenen Lebensmittel und Getränke Höchstwerte an Steviosid vor. Vor der Zulassung bestand bereits ein reger Internet-Handel mit Stevia-Präparaten, wobei diese, um das Verbot bzw. die Strafbarkeit zu umgehen, z.B. (wegen ihrer gleichzeitigen Anti-Karies-Wirkung) als "Zahnpflegemittel" deklariert wurden.


Das JECFA hat auf seinen 63 Treffen 2004 einen vorläufigen ADI-WERT festgelegt. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Stevia ist damit weltweit bestätigt. Allerdings bedeutet das noch keine Zulassung von Stevia innerhalb der EU als Lebensmittel oder Lebensmittelzusatz. Dazu muss ein Antrag an den wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU bzw der EFSA gestellt werden.

Die European Stevia Association (EUSTAS) setzt sich für eine Zulassung in Europa ein: www.eustas.org


1997 reichte Prof. Geuns vom Pflanzenphysiologischen Labor in Heverlee, Belgien, einen Zulassungsantrag für Stevia rebaudiana und Steviosid als neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten an die EU ein.

1999 wurde dieser Antrag vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU abgelehnt.

2000 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Entscheid über die Zulassungsentscheidung.
Das von der EU verhängte Verbot bezieht sich auf  Stevia rebaudiana Bertoni als Pflanze, den getrockneten Blättern und alle daraus hergestellten Produkte incl. Lebensmittelzusatz.


Die Begründung der EU lautet: „Die gegenwärtige Informationslage sei nicht ausreichend, um eine umfassende gesundheitliche Unbedenklichkeit zu garantieren. Vorliegende wissenschaftliche Untersuchungen seine widersprüchlich und/oder entsprächen in ihrer Durchführung keinem derzeitig geltenden Standard.“

Die vom wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss angeführten wissenschaftlichen Arbeiten belegen jedoch in ihrer gesamten Aussage die Vermutung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit.
In den letzten vierzig Jahren wurden in der ganzen Welt keinerlei Fälle einer Überdosis oder Toxizität von Stevia beim Menschen gemeldet.

Die Situation von Stevia in der europäischen Union sieht deshalb wie folgt aus:
Stevia Produkte sind eingeschränkt verkehrsfähig.
Wir vertreiben unsere Stevia Produkte zum kosmetischen Gebrauch oder als Anschauungsmaterial. Grundsätzlich sind die Produkte universell einsetzbar, allerdings schließen wir hiermit die Haftung für die Verwendung der Stevia Produkte aus.




Unsere Buchempfehlungen zum Thema Stevia:


        


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Adressen für weitere Informationen:




Das European Stevia Center (ESC) besteht als eine interne wissenschaftliche Plattform an der Universität in Leuven, Belgien:

www.bio.kuleuven.be/biofys/ESC/German/ESC.htm

www.freestevia.de
 



Der Weltmarkt der Süßmittel




Weltweit wurden Ende der 90er Jahre etwa 143 Millionen Tonnen Zuckeräquivalente verbraucht. In dieser Zahl ist der Zucker mit 80 % enthalten.
Die Zuckerindustrie betrachtet, laut Aussagen der Zuckermarktabteilung der EU, Stevia als ein Produkt, das möglicherweise den Zuckermarkt zerstören könnte und lehnt deshalb jegliche Zulassung ab.
In Japan wird seit 30 Jahren Stevia konsumiert. Der Anteil von Stevia am Süßmittelmarkt hat in Japan rund 25 % erreicht. Dort sind künstliche Süßstoffe, wie wir sie fast täglich bewusst und meist sogar unbemerkt zu uns nehmen, wegen ihrer gesundheitsschädigenden Substanzen verboten.




Hintergründe zu Süßstoffen




Viele fruchtigsüße Lebensmittel enthalten eigentlich keine Frucht, sondern nur Aromastoffe. Der süße Geschmack kommt von künstlichen, im Wesentlichen chemisch erzeugten Süßungsmitteln oder beigemischtem Zucker. Allein in Deutschland wurden künstliche Süßungsmittel schon im Jahre 1996 in 700 Millionen Liter Getränke gemischt und die Zahlen steigen.

Dabei hilft der synthetische Süßstoff nicht einmal bei der Gewichtsreduzierung, trotz „light- und Diätwelle.“ Der Effekt ist folgender: Der Körper schmeckt „süß“ und bereitet zur Verdauung des vermeintlichen Zuckers Insulin vor. Nachdem aber kein bzw. nur wenig Zucker durch die künstlich gesüßten Lebensmittel aufgenommen wird, führt das überschüssige Insulin zur Unterzuckerung, danach zum Heißhunger.

In den USA muss jedes Produkt, dass Sacharin enthält, einen Warnhinweis tragen: „Die Verwendung dieses Produkts kann Ihrer Gesundheit schaden. Dieses Produkt enthält Saccharin, das in Tierversuchen Krebs ausgelöst hat.“
In Europa fehlt ein solcher Hinweis für:
Aspartam, Saccharin, Cyclamat und vor allem „Acesulfam K“ und Sunnet“.




Das Märchen vom gesunden Zucker




Dr. med. M.O. Bruker, Ilse Gutjahr: Zucker – Krank durch Fabrikzucker, Bad Homburg 2003

Die dokumentierte Erfahrung aus sechzig Jahren Berufspraxis eines allgemeinbehandelnden Arztes.

Ganz wichtig ist es zu wissen, dass reiner, raffinierter Zucker mit dem Kohlenhydrat Zucker, wie er in ganzheitlichen Lebensmitteln vorkommt, nichts gemein hat. Zu den Fabrikzuckerarten zählen weißer Haushaltszucker, brauner Zucker, Fruchtzucker, Traubenzucker, Milchzucker, Malzzucker, sog. Vollrohrzucker, Sucanat, Ur-Süße, Ur-Zucker, Melasse, Rübensirup, Ahornsirup, Apfeldicksaft, Frutilose, Gerstenmalz, Glucosesirup, und viele mehr.
Kein Labor der Welt ist in der Lage, diese natürliche Lichtenergie und das daraus entstehende Produkt Zucker mit der positiven Auswirkung auf die Gesundheit nachzuahmen. Die Zuckerindustrie kennt natürlich die chemischen Formeln der Umwandlung und hat die Kenntnisse über die Ausgangsstoffe. Ihre Aussage ist deshalb verwirrend: „Die Natur macht den gleichen Zucker, und wir holen das Naturprodukt heraus. Das ist alles, was zu tun ist.“ Dem ist aber nicht so, das chemische Isolat ist absolut frei von Vitalstoffen. Es hat dadurch, dass es aller Begleitstoffe beraubt ist, ganz andere physiologische Wirkungen.


Fruchtzucker für Diabetiker: Dr. Bruker kommt zu dem Ergebnis, dass die Verwendung von Fruchtzucker (Fructose) anstelle des gewöhnlichen Zuckers sich ebenfalls nachteilig auf die Stoffwechselvorgänge auswirken kann. Beobachtet hat Dr. Bruker, dass der Verzehr von Früchten, die ja auch Fruchtzucker enthalten, sich weniger ungünstig auswirken, als der Verzehr gleicher Mengen des isolierten Fruchtzuckers aus der Fabrik.
Der Mediziner und Diabetesforscher Banting  stellte schon 1929 bei einer Reise durch Panama fest, dass bei den Zuckerrohrarbeitern, trotz des Kauens von bis zu zwei Kilogramm Zuckerrohr pro Tag, Diabetes nicht vorkam.


Der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch an Zucker beträgt in Deutschland etwa 120g – 150 g täglich. Das Hanseatische Oberlandesgericht stellte in einem Urteil schon Ende der achtziger Jahre fest, dass „in Zucker ein nicht zu vernachlässigendes Gefährdungspotential steckt“. Der Ernährungsbericht der Bundesregierung, verfasst von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, nennt 60 g Zuckerverbrauch pro Tag als „Obergrenze“
Und was macht die Bundesregierung?


Zucker hat eine hormonelle Reizwirkung. Dies führt zur Zuckersucht und weiterhin zu einer Beeinträchtigung der hormonellen Steuerung der Stoffwechsel- und Wachstumsvorgänge.
Als Vitamin-B-Räuber führt der Zucker zu vielseitigen Störungen.


Untersuchungen entlarven den Zucker auch eindeutig als „Kalkräuber“.
Das hat für Kinder unter Umständen fatale Folgen. Laut der Untersuchung dürften Kinder im alter von fünf bis sechs Jahren eine Maximalzuckermenge von 6 g pro Tag zu sich nehmen!


Eine Rolle spielt auch der Verbrauch von Zucker bei Arteriosklerose, Herzinfarktrisiko und zu hohen Cholesterinwerten.
Auch Kinderlähmung, Diabetes, Fettsucht, Akne, Magengeschwüre, Leberschäden bringt der Autor mit Zucker in Verbindung.